Treue Kundschaft wird bestraft: Liebesbriefe aus dem Jobcenter

Entscheidung nach Aktenlage
Entscheidung nach Aktenlage

Dass ich als Kundin des Jobcenters Landkreis Konstanz nach anderthalb Jahren im Leistungsbezug nicht mehr ganz so wohl gelitten bin, bekomme ich neuerdings auch durch das kundenunfreundliche Verhalten der Leistungsabteilung zu spüren. Es begann damit, dass im September mein Lehrauftrag an der Universität Konstanz auslief. Dies teilte ich dem Jobcenter mitsamt den erforderlichen begründenden Belegen mit und bekam dann von einer neuen Sachbearbeiterin diese Aufforderung zur Mitwirkung zugeschickt.

Der Tonfall des Schreibens ist noch mäßig. Doch daran, dass ich seit der Erstbeantragung erstmals wieder aufgefordert wurde, die Kontoauszüge vorzulegen, dass ich die letzte Nebenkostenabrechnung vorlegen sollte (die ich wenige Monate zuvor bereits vorgelegt hatte) und mich bezüglich der Beendigung des Lehrauftrags »erklären« sollte (was ich bereits getan hatte), ist zu erkennen, dass man von Seiten des Jobcenters recht empört darüber ist, mir jetzt wieder mehr Geld zahlen zu müssen.

Es ist wohl kaum ein Zufall, dass just in dem Augenblick, als ich einen neuen »Arbeitsvermittler« erhielt, auch andere Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung mit meinen Fall betraut wurden. Mit den vorherigen Sachbearbeitern hatte es keinerlei Probleme gegeben – plötzlich versucht man mir aus beiden Abteilungen (Vermittlung und Leistung) Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Offenbar gibt es in der Verwaltung Männer und Frauen für's Grobe. – Treue Kundschaft wird bestraft.

Den etwas barschen Ton dieser Aufforderung zur Mitwirkung ignorierte ich bzw. quittierte ihn, indem ich mein Antwortschreiben mit folgendem Satz begann: »[...] anbei die von Ihnen [...] gewünschten Unterlagen und noch einige weitere, die belegen, dass ich als gute Kundin meiner Mitwirkungspflicht gerne nachkomme.« Sodann zählte ich die Anlagen auf, u.a. auch meinen aktuellen Steuerbescheid, aus dem hervorging, dass ich, wohl aufgrund meiner anderthalbmonatigen Arbeitslosigkeit im Jahr 2013, eine Rückzahlung zu erwarten hatte.

Mein vorbildliches Verhalten wurde jedoch keineswegs belohnt. Zunächst wurde ich aufgefordert, das Datum des Zuflusses anzugeben, was ich umgehend tat. Dann erhielt ich, wiederum von einer anderen Sachbearbeiterin, dieses Anhörungsschreiben, das mit dem anklagenden Satz beginnt: »[...] nach meinen Erkenntnissen haben Sie Leistungen [...] in Höhe von [...] zu Unrecht bezogen.« Es folgt eine Tirade krude zusammengewürfelter, die Anklage gebetsmühlenartig wiederholender Textbausteine, die bei näherem Hinsehen viel Lärm um nichts machen, um in der Feststellung zu gipfeln: »Es ergibt sich somit eine Überzahlung in Höhe von [...]«. Dann werde ich dazu aufgefordert, mich »zu dem Sachverhalt zu äußern« und es wird mir eine Frist gesetzt, die ich nicht verpassen darf, sonst müsse nach Aktenlage entschieden werden.

Die Aktenlage sagt allerdings nichts anderes als das, was ich dem Jobcenter bereits mitgeteilt hatte: Dass ich eine Steuerrückzahlung erhalten hatte, um deren Betrag sich, wie jeder Kunde weiß, der Leistungsbezug in der Folgezeit mindert. – Warum also schickt mir das Jobcenter eine Anhörung statt eines Schreibens mit einer Kontonummer zur Überweisung der sog. Überzahlung?

Ich kann dieses Schreiben nur als Versuch einer Einschüchterung interpretieren bzw. als Appell an mein Gewissen in dem Stil: »Schau, wieviel Geld du von uns und anderer Seite bekommst – und trotzdem schämst du dich nicht, es zu nehmen statt arbeiten zu gehen.« Eines sachlichen Grundes entbehrt dieses Schreiben jedenfalls. Höchstens könnte man es noch als Ergebnis mangelnder Einarbeitung in die Akten betrachten. Aber auch als solches handelt es sich um einen vollkommen ungerechtfertigten Akt bürokratischer Willkür.

Jetzt hatte ich die Nase gestrichen voll. – Nicht nur dass die Frauen für's Grobe einem Mal um Mal mehr Arbeit bereiten, ihre Schreiben zu beantworten; der scharfe Tonfall sagte mir, dass es an der Zeit war, deutlich zu machen, dass ich mich nicht weiter von ihnen würde rumschubsen lassen. In meinem Antwortschreiben drohte ich mit einer Beschwerde beim Geschäftsführer (den ich, um im Jobcenter-Jargon zu bleiben, als »Geschäftsstellenleiter« bezeichne) und mit rechtlichen Konsequenzen im Falle »zu Unrecht verhängter Sanktionen«.

Seit gut drei Wochen habe ich nun nichts mehr aus der Leistungsabteilung gehört. Bisher hat mir niemand ein Schreiben mit einer Kontonummer zur Überweisung des Betrags geschickt. So eilig hat es der Staat also wohl nicht, sein Geld zurück zu erhalten. – Ein weiteres Indiz dafür, dass es sich bei den Liebesbriefen aus der Leistungsabteilung um pure Gehässigkeiten handelt, die nicht im Entferntesten etwas damit zu tun haben, Menschen »Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts« zukommen zu lassen.

Nachtrag vom 11.12.14: Von den Frauen für's Grobe habe ich nicht mehr wieder gehört. Dafür habe ich Post von meinem alten Sachbearbeiter bekommen, der alles in lobenswert nüchternem Ton abgehandelt hat und hoffentlich weiter mit der Sachbearbeitung betraut bleibt.

Nachtrag vom 15.01.2015: Dafür versuchte man mir von Seiten der Vermittlungsabteilung pünktlich zum Weihnachtsfest 2014 wieder Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Hier geht's zum neuesten Artikel.

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