Corona macht's möglich

Man kann vom Wirbel um die Covid-19-Pandemie und ihre Auswirkungen halten, was man will, durch sie wurde innerhalb kurzer Zeit möglich, womit unter den üblichen Umständen noch lange nicht zu rechnen war: Arbeitsagentur und Jobcenter haben die Sanktionen für ALG-II-Empfänger ausgesetzt.

Im Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) heißt es auf Seite 31:

»Die derzeitige Situation macht persönliche Anhörungen nach § 24 SGB X nicht möglich. Im Hinblick auf mögliche Leistungsminderungen (§§ 31, 31a, 31b, 32 SGB II) kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass ein wichtiger Grund und/oder eine unzumutbare Härte vorliegt. Bis auf weiteres erfolgen daher keine Leistungsminderungen. Das Meldeverfahren findet nicht statt.«

Auch ich selbst bin noch bzw. wieder im Leistungsbezug, weil ich nicht einsehe, auf einen einzigen Cent zu verzichten, den dieser Staat mit seinen institutionalisierten Ungerechtigkeiten mir als Geringverdienerin zu zahlen verpflichtet ist. Mit mir wurde daher im Jobcenter Landkreis Konstanz wieder eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen, die mich seit März im Gegenzug dazu verpflichtet, vier Bewerbungen pro Monat zu schreiben. Entsprechend dem Urteil des Verfassungsgerichts vom letzten November werden mir darin 30% Leistungskürzung für die nächsten drei Monate angedroht, falls ich mich an die Auflage nicht halte. Unter dem Gesichtspunkt, dass ich derzeit nur noch ca. 50 € Stütze erhalte (allerdings plus gesparte Rundfunkgebühr, Erstattung der Müllgebühr und der Nebenkostennachzahlung), erscheint das als ziemlich leere Drohung (zumal die aufgezählten Extras nicht gekürzt werden können). Da ich erwerbstechnisch gesehen jedoch noch immer nicht fest im Sattel sitze und in den letzten Monaten damit rechnen musste, während eines dreimonatigen Sanktionszeitraums meinen Job an der Universität Konstanz zu verlieren und damit zur Vollempfängerin zu werden, hatte ich mich sicherheitshalber an die Erfüllung der Auflage gehalten.

Bis dann, oh Wunder, im April die Gesetzeslage geändert und die Sanktionen ausgesetzt wurden: Seitdem habe ich keine einzige Bewerbung mehr geschrieben, obwohl die Agentur für Arbeit offenbar noch Mitarbeiter-Kapazitäten frei hat und mir einmal im Monat einen Vermittlungsvorschlag zukommen lässt. Der erste enthielt sogar noch eine Sanktionsandrohung, beim zweiten haben die fleißigen Jobvermittler dann darauf verzichtet. Bleibt abzuwarten, wann ihnen die Puste ausgeht und sie ihren sinnlosen Aktionismus einstellen.

Bis dahin lebt's sich's mit ausgesetzten Sanktionen als ALG-II-Aufstockerin jedenfalls ziemlich bequem – und wer weiß, ob diese Krise am Ende nicht als Anfang der sanktionsfreien Grundsicherung in die Geschichte eingehen wird. Hoffnung darauf besteht angesichts der steigenden Arbeitslosenzahlen allemal!

Update 16.10.20: Seit 1. Juli können zwar wieder Sanktionen verhängt werden, das Jobcenter Landkreis Konstanz hat die Eingliederungsvereinbarung mit mir jedoch nicht mehr verlängert – vielleicht, weil zu erwarten steht, dass ich ab November wegen einer Weihnachtsgeldzahlung durch meinen Erwerbsarbeitgeber ohnehin zeitweise aus dem Leistungsbezug falle. Seit zwei Monaten schreibe ich keine Bewerbungen mehr und bekomme zwar weiterhin einen monatlichen Vermittlungsvorschlag geschickt, da er aber nach wie vor keine Rechtsfolgenbelehrung enthält, geht er regelmäßig direkt in die Tonne.

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